Umgang mit Datenschutzverletzungen

Wissen Sie was eine Datenschutzverletzung, auch als Datenpanne bezeichnet, ist? Und sind Ihre Beschäftigten in der Lage eine Datenpanne zu erkennen?
Sind die Prozesse im Umgang mit Datenpannen definiert und bekannt?
Wenn Sie überall mit "ja" antworten, müssen Sie nicht mehr weiterlesen! Wenn nicht, erfahren Sie hier was Sie im Umgang mit einer Datenpanne wissen müssen und auch, wie Sie Datenpannen vermeiden können.

Einen 100% Schutz vor Datenpannen gibt es nicht, jedes Unternehmen kann davon betroffen sein.
Bereiten Sie deshalb Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten auf eine mögliche Krisensituation vor. Definieren Sie Ihre Prozesse zum Umgang mit Datenschutzverletzungen und stellen Sie sicher, dass diese auch Ihren Beschäftigten bekannt sind.
Dazu gehört auch, dass klar ist wer verständigt werden muss und wie diese Personen erreichbar sind, auch am Wochenende.
Denn im Krisenfall besteht Informationspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Frist beträgt 72 Stunden - unabhängig von Wochenende oder Feiertagen.

In bestimmten Fällen sind auch die Betroffenen zu informieren.

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, unterstützt Sie dieser beim Vorgehen und übernimmt die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.

Checkliste - Krisenplan

  • Wie sind die Verantwortlichen erreichbar?
  • Wer spricht mit der Aufsichtsbehörde?
  • Wie werden die Betroffenen informiert?
  • Wie wird die Öffentlichkeit informiert?
  • Und ganz wichtig: Wie kann der Schaden eingegrenzt werden und wie sind die dafür erforderlichen Personen erreichbar?


Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten im Umgang mit personenbezogenen Daten und anderen vertraulichen Unternehmensinformationen, denn in vielen Fällen sind Leichtsinn oder Unachtsamkeit von Beschäftigten die Ursache von Datenschutzvorfällen.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau von Prozessen für den Umgang mit Datenschutzverletzungen und schulen Ihre Beschäftigten, damit es erst gar nicht zu einer Datenpanne kommt.
Und wir stehen als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung - für Krisen und im laufenden Betrieb.