Verarbeitungsverzeichnis
Als Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen sind Sie dafür verantwortlich alle datenschutzrelevanten Verarbeitungen zu dokumentieren.
Dazu gehört neben dem Erstellen einer Dokumentation der Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) auch das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses.
Das Verarbeitungsverzeichnis kann als Text oder als Excel-Liste geführt werden. Um die Übersicht zu behalten und sicherzustellen, dass ein Excel oder Worddokument nicht an verschiedenen Stellen gespeichert oder von verschiedenen Mitarbeitenden bearbeitet wird, empfehlen wir den Einsatz eines softwaregestützten Datenschutz-Management-Systems.
Dort werden Informationen nur einmal gespeichert, die Bearbeitung wird protokolliert und der Zugriff lässt sich genau so regeln, wie dies in Ihrem Unternehmen vorgesehen ist.
Und wenn die Aufsichtsbehörde tatsächlich bei Ihnen prüft, können Sie schnell und ohne große Suche alle Unterlagen bereitstellen.
Wenn Sie ein professionelles Verarbeitungsverzeichnis erstellen wollen, stehen wir gerne für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Einmalig oder im Rahmen eines Mandats. Und wenn Sie eine Software-Lösung verwenden wollen, beraten wir Sie gerne bei der Auswahl, dem Aufbau und der Pflege des Systems.