Auftragsverarbeitung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen Dienstleister beauftragen, bleiben Sie trotzdem für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten verantwortlich. Um dies sicherzustellen schliessen Sie einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit diesem Dienstleister ab.
Dies betrifft nicht nur die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Hosting-Anbietern oder anderen IT-Dienstleistern, sondern z.B. auch das Unternehmen, das in Ihrem Auftrag Datenträger oder Akten vernichtet.
Die meisten Unternehmen, die personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten, haben einen solchen Vertrag, so dass Sie diesen in der Regel nicht selbst erstellen müssen.
Dieser regelt die Rechte und Pflichten der beiden Unternehmen im Umgang mit den personenbezogenen Daten.
Allerdings müssen Sie diesen Vertrag sorgfältig prüfen, da nicht alle Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzkonform sind.
Wenn Sie selbst ein Unternehmen sind, das im Auftrag anderer Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, dann müssen Sie den AV-Vertrag Ihren Kunden vorlegen.
Für die Prüfung von AV-Verträgen Ihrer Dienstleister und der Erstellung von AV-Verträgen für Sie als Auftragsverarbeiter stehen wir gerne zur Verfügung.