Externer Datenschutzbeauftragter

Wissen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen?
Unternehmen, bei denen mehr als 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Auch Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, für deren Verarbeitung eine Risikobetrachtung, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemacht werden muss, benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

Und selbst wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, kann es sinnvoll sein, dies trotzdem zu tun oder zumindest mit einen Datenschutzberater zusammen zu arbeiten.
Denn die Tatsache, dass Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, bedeutet nicht, dass Sie die Regelungen und Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung nicht einhalten müssen. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei Ihnen.
Häufig fehlt jedoch die Zeit und das Wissen, ohne Unterstützung ein Datenschutz-Management-System aufzubauen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt über die erforderliche Fachkunde, bildet sich laufend weiter und hält sich über aktuelle Urteile und Regelungen der Aufsichtsbehörden auf dem Laufenden.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Finanzielle Ersparnis - Sie bezahlen nur für die Leistungen, die Sie benötigen.
  • Keine Interessenskonflikte in Bezug auf die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und den eigentlichen Aufgaben.
  • Keine Konflikte zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten bei der Durchsetzung von Datenschutzzielen
  • Keine zusätzlichen Weiterbildungskosten für den internen Datenschutzbeauftragten - der externe Datenschutzbeauftragte wird sich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung halten und weiterbilden.

Wollen auch Sie die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten nutzen, melden Sie sich bei uns.