EU-Datenschutzgrundverordnung seit 25.5.2018 in Kraft

Ihre Checkliste - sind Sie gut aufgestellt?

Einen 100% Schutz kann es nicht geben, bereiten Sie deshalb Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter auf eine mögliche Krisensituation vor und kommen Sie schnellstmöglich Ihrer Informationspflicht nach! Die Frist beträgt 72 Stunden.
Im Krisenfall besteht Informationspflicht gegenüber den Betroffenen und gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erstellen Sie dafür Ihren Krisenplan!

  • Wie werden die Betroffenen informiert
  • Wer spricht mit der Aufsichtsbehörde
  • Wie wird die Öffentlichkeit informiert
  • Wie kann der Schaden eingegrenzt werden
  • Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Sicherheit und Datenschutz, in vielen Fällen sind Leichtsinn oder Unachtsamkeit von Mitarbeiter die Ursache von Datenschutzvorfällen.

"Data Protection by Design“ (Datenschutz durch Technikgestaltung): Speichern Sie personenbezogene Daten möglichst nur an einer oder zumindest an möglichst wenigen Stellen und schützen Sie diese Systeme vor unbefugtem Zugriff.
"Protection by Default“ (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen). Achten Sie z.B. bei Ihrem Kontaktformularen darauf, dass die Zustimmung zu einer Verarbeitung der Daten klar und verständlich gekennzeichnet ist und explizit aktiviert werden muss.
 

Wir unterstützen Sie:

  • Unterstützung bei der Analyse Ihrer Prozesse und Systeme
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Unterstützung bei der Erstellung eine Datenschutzfolgeabschätzung
  • Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Prozesse und Systeme auf datenschutzfreundliche Gestaltung
  • Stellen eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiter z.B. mit der Simulation Information:SAFE©

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