Verarbeitungsverzeichnis, TOM (Technisch-organisatorische Maßnahmen), Datenschutzbeauftragter, EU-DSGVO, Datenschutz, Datensicherheit
Wenn Sie keine Vollzeitkraft für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten benötigen,sollten Sie einen externen Mitarbeiter für diese Aufgaben einsetzen: Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten sind außerdem:
Ersparen Sie Ihren Mitarbeitern Konflikte und sich die Frage nach der Qualifikation und Fähigkeit zur Erfüllung seiner Tätigkeit.