EU-Datenschutzgrundverordnung seit 25.5.2018 in Kraft

Am 25.5.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und wurde unmittelbar in allen Ländern der EU geltendes Recht!

Viele Unternehmen haben sich damit auseinandergesetzt und Maßnahmen umgesetzt, aber noch viel mehr Unternehmen haben sich bisher nur wenig oder übehaupt nicht damit befasst.

Dies gilt vor allem für kleinere Unternehmen - verursacht teilweise auch durch die öffentliche Diskussion über die Anzahl Mitarbeiter, für die ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

Hier will der Gesetzgeber die Grenze nun auf 20 Mitarbeiter hochsetzen - das bedeutet, wenn sich in Ihrem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter überwiegend mit personenenbezogenen Daten befassen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Das bedeutet aber NICHT, dass Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern nicht den rechtlichen Anforderungen der DSGVO unterliegen.
Jedes Unternehmen unabhängig von der Größe ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen und durch geeignete Maßnahmen auch den Schutz der Daten sicherzustellen.

Wie weit sind Sie in Ihrem Unternehmen?

  • Wissen Sie, dass Sie unabhängig von der Art Ihrer Unternehmenstätigkeit und Ihrer Unternehmensgröße verpflichtet sind, die EU-DSGVO einzuhalten?
  • Kennen Sie alle Ihre Prozesse?
  • Wissen Sie, wo in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden?
  • Wissen Sie, ob Sie Daten verarbeiten, für die Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung benötigen?
  • Wissen Sie, wer in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten arbeitet und besonders geschult werden muss?
  • Haben Sie alles in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert?
  • Sind Ihre  Daten sicher und alle Maßnahmen dokumentiert?
  • Kennen Sie Ihre TOMs (Technisch-organisatorischen Maßnahmen)?
  • Wissen Sie, ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen?

Ich möchte mehr erfahren!

Wie gehen wir vor?

Analyse - Wir klären mit Ihnen Ihre Situation im Unternehmen!

In welchen Prozessen und in welchen Systemen erheben, speichern und verarbeiten Sie personenbezogen Daten?
Gibt es dazu bereits eine Dokumentation? Dann muss diese auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft werden.
Gibt es keine Dokumentation? Dann muss diese jetzt erstellt werden!

Identifikation von notwendigen Maßnahmen - wir zeigen Ihnen die Lücken!

Wir erstellen einen Maßnahmenkatalog, was in Ihrem Unternehmen zu tun ist, um die EU-DSGVO rechtskonform einzuhalten und zeigen Ihnen dabei auch Optimierungspotential für Ihre Prozesse.

Umsetzung der Maßnahmen - wir unterstützen Sie bei allen Schritten

Die geforderte Dokumentation der Prozesse erfolgt direkt im von der DSGVO geforderten Format als Verarbeitungsverzeichnis.

Wir prüfen Ihre Auftragsdatenverträge und des Verarbeitungsverzeichnisses zu erstellen. Wir kennen die Möglichkeiten zur Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses und unterstützen Sie bei der Dokumentation.

Ich möchte mehr über Ihre Angebote erfahren!